Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Luftfracht (Schulung nach 11.2.3.9) ist verpflichtet, '''alle 5 Jahre''' den angebotenen Kurs unseres Online-Schulungsveranstalters STI zu absolvieren. Die Freigabe der Schulung erfolgt vom Sicherheitsbeauftragten. | Jeder Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Luftfracht (Schulung nach 11.2.3.9) ist verpflichtet, '''alle 5 Jahre''' den angebotenen Kurs unseres Online-Schulungsveranstalters STI zu absolvieren. Die Freigabe der Schulung erfolgt vom Sicherheitsbeauftragten. | ||
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Version vom 4. September 2020, 10:29 Uhr
Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen.
Die Reglemente dazu sind in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 bzw. in der Aussendung des BMK vom 27.07.2020 zu finden.
Fakten
Jeder Sicherheitsbeauftragte (Schulung nach 11.2.3.9 + 11.2.5) ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des Reglementierten Beauftragten Status erfolgen.
Aktuelle Kurse: -> aktuelle Kurse BMK
Jeder Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Luftfracht (Schulung nach 11.2.3.9) ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs unseres Online-Schulungsveranstalters STI zu absolvieren. Die Freigabe der Schulung erfolgt vom Sicherheitsbeauftragten.
Schulungsunterlagen des BMK
veraltet: 2016.11-Schulung nach BMVIT
aktuell: 2019.09-Schulung nach BMK
Absolvierte Schulung nach 11.2.3.9.
Dokumente unter QualiWiki(\\172.16.1.64] Z:/Luftfracht Sicherheit/....
Sonstige Schulungen / Tagungen
Dominique Surkamp und Markus Ambach nahmen am 08.November 2016 an der Jahrestagung der reglementierten Beauftragten im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien teil.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Stefan Dachauer