Amtsplatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 05:37 Uhr
Ein Amtsplatz wird durch das zuständige Zollamt festgelegt.
Die wichtigste Funktion eines Amtsplatzes ist die Möglichkeit zur Zollbeschau, vergleichbar mit den Möglichkeiten zur Zollanmeldung und -abfertigung am Zugelassenen Warenort.
Fakten[Bearbeiten]
Beim Ausfuhrverfahren ist die Anwendbarkeit eines Amtsplatzes durch die örtliche Zuständigkeit als Ausfuhrzollstelle festgelegt.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter