Freihafen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 13: Zeile 13:
 
In Italien gibt es Freihäfen in Livorno und Triest.
 
In Italien gibt es Freihäfen in Livorno und Triest.
  
−
= Weblinks =  
+
= Weblinks =
 +
[https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Freizonenverfahren/Allgemeines/allgemeines_node.html Freihäfen Zoll.de]
  
 
= siehe auch =
 
= siehe auch =
Zeile 19: Zeile 20:
 
= Verantwortlicher =  
 
= Verantwortlicher =  
  
−
Maja Lukic
+
Georg Rainalter
  
  

Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:17 Uhr

Ein Freihafen ist ein vom Zollgebiet ausgeschlossener Teil eines Seehafen. Ein Freihafen dient dem Umschlag und der Einlagerung von Waren, die noch keinem Zollverfahren zugeführt worden sind.

Fakten[Bearbeiten]

Freihäfen sind Exklaven der Zollfreiheit, die jedoch der Zollhoheit unterliegen.

In Freihäfen dürfen ohne zollrechtliche Beschränkungen Waren gehandelt, ein- aus- und umgeladen, befördert, gelagert und auch der üblichen Lagerbehandlung unterzogen sowie Schiffe gebaut, umgebaut und repariert werden. - Umsätze in den Freihäfen sind Auslandsumsätze und unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer.

Seit Aufhebung des Hamburger Freihafens per 01.01.13 existieren in Deutschland noch Freihäfen in Bremerhaven und Cuxhaven.

In Österreich ist im Donauhafen Wien eine Zollfreizone eingerichtet.

In Italien gibt es Freihäfen in Livorno und Triest.

Weblinks[Bearbeiten]

Freihäfen Zoll.de

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter