Amtsplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 05:37 Uhr

Ein Amtsplatz wird durch das zuständige Zollamt festgelegt.

Die wichtigste Funktion eines Amtsplatzes ist die Möglichkeit zur Zollbeschau, vergleichbar mit den Möglichkeiten zur Zollanmeldung und -abfertigung am Zugelassenen Warenort.


Fakten[Bearbeiten]

Beim Ausfuhrverfahren ist die Anwendbarkeit eines Amtsplatzes durch die örtliche Zuständigkeit als Ausfuhrzollstelle festgelegt.

Weblinks[Bearbeiten]

Amtsplätze Österreich

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter