Amtsplatz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 8: Zeile 8:
  
 
= Weblinks =
 
= Weblinks =
−
[https://www.bmf.gv.at/zoll/e-zoll/Liste_der_Amtsplaetze_201701.pdf?6k0mj7 Amtsplätze Österreich]
+
[https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Behoerden/show_mast.asp?Typ=SM&DisTyp=ZA Amtsplätze Österreich]
  
 
= siehe auch =
 
= siehe auch =
Zeile 15: Zeile 15:
 
= Verantwortlicher =
 
= Verantwortlicher =
  
−
Maja Lukic
+
Georg Rainalter
  
 
<!-- zugehörig zu folgenden Kategorien -->
 
<!-- zugehörig zu folgenden Kategorien -->

Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 05:37 Uhr

Ein Amtsplatz wird durch das zuständige Zollamt festgelegt.

Die wichtigste Funktion eines Amtsplatzes ist die Möglichkeit zur Zollbeschau, vergleichbar mit den Möglichkeiten zur Zollanmeldung und -abfertigung am Zugelassenen Warenort.


Fakten[Bearbeiten]

Beim Ausfuhrverfahren ist die Anwendbarkeit eines Amtsplatzes durch die örtliche Zuständigkeit als Ausfuhrzollstelle festgelegt.

Weblinks[Bearbeiten]

Amtsplätze Österreich

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter