Amtsplatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Februar 2021, 06:52 Uhr
Ein Amtsplatz wird durch das zuständige Zollamt festgelegt.
Die wichtigste Funktion eines Amtsplatzes ist die Möglichkeit zur Zollbeschau, vergleichbar mit den Möglichkeiten zur Zollanmeldung und -abfertigung am Zugelassenen Warenort.
Fakten
Beim Ausfuhrverfahren ist die Anwendbarkeit eines Amtsplatzes durch die örtliche Zuständigkeit als Ausfuhrzollstelle festgelegt.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Georg Rainalter