Audits nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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* <qpdf>Luftfracht Sicherheit/201408_Audit Graz Aug.2014 AT_RA_00099-02_0814.pdf, 201408 Audit Graz Aug.2014 AT_RA_00099-02_0814</qpdf> | * <qpdf>Luftfracht Sicherheit/201408_Audit Graz Aug.2014 AT_RA_00099-02_0814.pdf, 201408 Audit Graz Aug.2014 AT_RA_00099-02_0814</qpdf> | ||
* <qpdf>Luftfracht Sicherheit/201408_Audit Wien Aug.2014 AT_RA_00099-01_0814.pdf, 201408 Audit Wien Aug.2014 AT_RA_00099-01_0814</qpdf> | * <qpdf>Luftfracht Sicherheit/201408_Audit Wien Aug.2014 AT_RA_00099-01_0814.pdf, 201408 Audit Wien Aug.2014 AT_RA_00099-01_0814</qpdf> | ||
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Version vom 14. Juli 2016, 10:44 Uhr
Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontrollen durch das Quality-Team. Für diese Funktion gibt es keine spezifische Schulung, der/die Sicherheitsbeauftragte können das selbst erledigen oder dafür eine Person schulen und nominieren.
Sicherheitskontrollen
Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind:
1. Betriebsgelände und Beauftragungen
Zugangskontrolle zu Büroräumlichkeiten und Lager der Luftfracht Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen Beauftragung des Screenings Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen
2. Annahme der Luftfracht
Verhalten bei beschädigten Sendungen direkte Anlieferung von bekannten Versendern Anlieferung durch eigene Mitarbeiter Anlieferung durch beauftragtes Transportunternehmen
3. Dokumentation und Erteilung des Sicherheitsstatus
Überprüfung der Eintragungen im Air Waybill
4. Transport der Luftfracht
Durch eigene Mitarbeiter Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung
5. Schulungen der Mitarbeiter
Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung
6. Aufnahme neuer Mitarbeiter
Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung
7. Sicherheitsprogramm
Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben)
8. Berichte zu sicherheitsrelevanten Vorfällen
Festlegung von Intervallen: alle Überprüfungen der Punkte 1. – 8. sind zumindest in einem Kalenderjahr zu erledigen.
externe Audits
2016
2015
2014
interne Audits
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp