Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. September 2017, 12:45 Uhr
Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglemente dazu sind in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 zu finden.
Fakten
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des Reglementierten Beauftragten Status erfolgen.
Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit
Schulungsunterlagen des BMVIT
Absolvierte Schulung nach 11.2.3.9.
Sonstige Schulungen / Tagungen
Karin Erlacher-Boeheim und Markus Ambach nahmen am 08.November 2016 an der Jahrestagung der reglementierten Beauftragten im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Wien teil.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Karin Erlacher-Boeheim