Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm

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Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglement dazu ist in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION/ Kap. 11 zu finden.

Fakten

Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen.

Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit

Weblinks

siehe auch

2014 Schulung nach 11.2.3.9.

2015 Schulung nach 11.2.3.9.

Verantwortlicher

Dominique Surkamp