Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm
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Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglemente dazu sind in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 zu finden.
Fakten
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des Reglementierten Beauftragten Status erfolgen.
Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit
Schulungsunterlagen des BMVIT
Absolvierte Schulung nach 11.2.3.9.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp