Ausfuhrzollstelle

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Die Ausfuhrzollstelle oder Ausfuhrzollamt ist jene Zollstelle, wo die für die Ausfuhr erforderli­chen Förmlichkeiten zu erledigen sind. Die örtliche Zuständigkeit bei der Anmeldung ergibt sich aus dem genehmigten Warenort (= [Zugelassener Warenort]).

Bei einer Ausfuhranmeldung an einem Amtsplatz ist auf die örtliche Zuständigkeit des Zollamtes zu berücksichtigen.

Die Annahme einer Ausfuhranmeldung könnte bei fehlender örtlicher Zuständigkeit des Zollamtes abgelehnt werden. Eine Anmeldung eines LKW in die Schweiz an einem Amtsplatz in Vorarlberg ist nur vorgesehen, wenn in Vorarlberg geladen worden ist.

Fakten

Der Ausfuhrzollstelle obliegt die zollamtliche Kontrolle und Freigabe der Ausfuhranmeldung. Im Falle eines Notfallverfahrens (Fall-back-Verfahren) wird vom zuständigen Ausfuhrzollamt dem Anmelder auf Antrag ein Nummernkreis zugeteilt. Die Notfalldokumente sind zum Abschluss des Notfallverfahrens an das Ausfuhrzollamt zu übermitteln.


Weblinks

Ausfuhrzollstellen in Österreich

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager