Zugelassener Empfänger

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Ein zugelassener Empfänger kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen. Dabei brauchen die Waren nicht bei der Bestimmungszollstelle gestellt zu werden.

Fakten

Für eine Beweilligung als zugelssener Empfänger bzw. zugelassener Versender ist eine Teilnahme am Verfahren NCTS zwingend erforderlich.

Weblinks

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e4s1

siehe auch

Verantwortlicher

Maja Lukic